Personalmobilität (ST)
Mobilität zu Unterrichtszwecken/Lehrendenmobilität (STA)
Das ERASMUS+-Programm der EU ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung. Dabei sollte die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen sowie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden im Vordergrund stehen.
Die Gasthochschulen müssen eine gültige ECHE (ERASMUS+-Anerkennung der EU) besitzen.
Unsere Hochschule kann über dieses Programm auch Personal ausländischer Unternehmen und Organisationen zu Lehrzwecken einladen.
Lehraufenthalte an europäischen Hochschulen mit ECHE sowie Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Eirnichtung, das an unserer Hochschule unterrichtet, können mit ERASMUS+-Mitteln gefördert werden.
Lehraufenthalte dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten(ohne Reisezeiten). Das Unterrichtspensum liegt bei mindestens 8 Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangener Woche.
Folgender Personenkreis kann gefördert werden:
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Zum Ausbau der Internationalisierung können Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal innerhalb Programmländern gefördert werden. Dazu muss die Gasthochschule eine gültige ECHE besitzen. Sofern eine Fort- bzw. Weiterbildung in einer Einrichtung außerhalb einer Hochschule geplant ist, muss diese in einem anderen Programmland ansässig und auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig sein.
Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.
Hochschulpersonal aus allen Bereichen kann gefördert werden, z.B.:
Weiterbildungsformate (Beispiele):
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Studentische Studienberatung
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Nachteilsausgleich
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