![Kunst im Sozialen. Kunsttherapie und Kunstpädagogik](/__we_thumbs__/2410_8_Vogelhauschen4_kl.jpg?m=1503572864)
Die Selbsterfahrung mit künstlerischen Medien im Umfang von mindestens 100 Kontaktstunden (1 Kontaktstunde à 45 Minuten), die von qualifizierten externen Kunsttherapeutinnen angeboten wird, soll studienbegleitend in einer kontinuierlichen Gruppe von 8-12 Studierenden stattfinden. Die Hochschule für Künste im Sozialen organisiert zwar diese Angebote, doch findet die Gruppen-Selbsterfahrung getrennt und unabhängig von der Hochschulausbildung statt, um einen für die Selbsterfahrung nötigen geschützten Raum zu gewährleisten.
Die Teilnahme an einer Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung ist in diesem Rahmen grundsätzlich freiwillig. Sie wird aber ausdrücklich empfohlen, da eine Kunsttherapeutin oder ein Kunsttherapeut ausreichend eigene Erfahrungen mit sich selbst, mit Anderen und mit der Wirkung und Wirksamkeit der eigenen Methode haben muss. Wesentlich ist dabei auch die Beziehungserfahrung in der Rolle des Klienten zur/m kunsttherapeutisch Tätigen.
Die GruppenleiterInnen schließen mit den TeilnehmerInnen jeweils einen Vertrag, in dem Zahlungsbedingungen, Kündigungsmöglichkeiten und weitere Vereinbarungen geregelt sind.
Die Kosten belaufen sich insgesamt auf 750,00 € pro Teilnehmer/in.
Dieser extrem günstige Preis ist ein spezielles Angebot an unsere Studierenden und muss zusätzlich zu den Studiengebühren geleistet werden.
Zertifizierung
Die Teilnahme an der Selbsterfahrungsgruppe wird durch die Leiterinnen der Kunsttherapeutischen Selbsterfahrung zertifiziert. Durch das Prüfungsamt kann das Zertifikat zusätzlich mit einem Stempel der Hochschule versehen werden.
Schweigepflicht
Die LeiterInnen der Selbsterfahrungsgruppe unterliegen der Schweigepflicht. Sie dürfen insbesondere Lehrenden der Fachhochschule, grundsätzlich keine Informationen über einzelne Teilnehmer weitergeben.
Anerkennungsregelung
In besonderen Einzelfällen kann von der Hochschule für Künste im Sozialen, Ottersberg eine kontinuierliche Gruppen- oder Einzelselbsterfahrung bei einer TherapeutIn in einem anerkannten Therapieverfahren als äquivalent zur oben genannten Gruppenselbsterfahrung akzeptiert und zertifiziert werden. Da die Selbsterfahrung in einem kontinuierlichen Prozess stattfinden soll, können separate Module nicht als Ersatz für die Selbsterfahrung anerkannt werden. Insbesondere sind keine stationären psychotherapeutischen oder psychiatrischen Aufenthalte Ersatz für eine Selbsterfahrung im Zusammenhang mit dem Studium zur KunsttherapeutIn.
Über Anträge auf Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss der Hochschule für Künste im Sozialen, Ottersberg. Im Zweifelsfall kann er dabei den fachlichen Rat der Kunsttherapie – Lehrenden einholen. Anträge auf Anerkennung werden formlos mit den notwendigen Nachweisen der Selbsterfahrung (Stundenkontingente, Leiter, Ausbildung, etc.) eingereicht. Der Prüfungsausschuss entscheidet anonym, unter Wahrung der Schweigepflicht, ob die externe Selbsterfahrung als äquivalent eingestuft, d.h. akzeptiert und zertifiziert werden kann.
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Bei Gruppen und Klassen bitten wir um Voranmeldung.
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