© HKS Ottersberg

Wie finanziere ich mein Studium?

Hinweise zu Stiftungen, Studienkrediten und mehr

Diese Frage ist von existentieller Bedeutung, so dass sich naturgemäß alle angehenden Studierenden – von wenigen Ausnahmen einmal abgesehen - diesem Thema früher oder später widmen werden. Ein Studium kostet Geld. Wohnen, essen, trinken, kulturelle Veranstaltungen, Bücher, Arbeitsmaterialen ...

Die Liste lässt sich je nach individuellem Interesse und Geldbeutel beliebig fortsetzen. Hinzu kommen die Studiengebühren. Das alles muss bezahlt werden. Die nachstehenden Informationen sollen dazu dienen, Ihnen einen Überblick über mögliche Finanzierungsquellen und Vergünstigungen in Bezug auf Ihr Studium zu geben. Außerdem informieren wir Sie über einige praktische Tipps zum Leben und Studieren in Ottersberg.
Ihrer eigenen Phantasie sind natürlich keine Grenzen gesetzt. Weitere Hinweise oder Ideen von Ihrer Seite nehmen wir dankbar entgegen. Informieren Sie sich auch über das Internet, es gibt zu diesem Thema zahlreiche interessante Seiten. Eine der empfehlenswerten Adressen lautet: www.bildungsserver.de.

1. Finanzierungsmöglichkeiten

1.1. BAföG
1.2. Jobben
1.3. Studienhilfsfonds
1.4. Stipendien
1.5. KfW-Studienkredit
1.6. Bildungskredit

2. Wohnen u. Wohngeld / VBN-Fahrticket
3. Bürger*innengeld
4. Studieren mit Kind/ern
5. Vergünstigungen

5.1. Sozialtarif Telecom
5.2. Befreiung von den Rundfunkgebühren
5.3. Kontogebühren Banken
5.4. Steuerliche Absetzbarkeit von Studiengebühren


1. Finanzierungsmöglichkeiten
1.1. BAföG
Ca. 40% unserer Studierenden beziehen Leistungen nach BAföG, das sind deutlich mehr als der statistische Durchschnitt des Studentenwerkes Hannover für die Hochschulen in Niedersachsen ausweist. Ob Sie anspruchsberechtigt sind oder vorab eine Entscheidung darüber herbeiführen möchten: Zuständig für die Hochschule für Künste im Sozialen, Ottersberg ist das

Studentenwerk Hannover
Jägerstr. 5
30167 Hannover
Tel. 0511 - 76 88022

Mail: info@studentenwerk-hannover.de
www.studentenwerk-hannover.de

Informationen und Ansprechpersonen zum BaföG finden Sie auf der Homepage des
Studentenwerks Hannover

Einmal pro Semester kommt ein/e Mitarbeiter/in des BAföG - Amtes Hannover persönlich zu uns, so dass Sie Ihre BAföG - Angelegenheiten dann auch hier im Hause klären können. Jan Bäuerle berät ebenfalls als studentischer BAföG - Berater in BAföG - Angelegenheiten (Terminvereinbarung via StudIP - Sprechstunde oder per Mail an: bafoegberatung@hks-ottersberg.de). Rechtsverbindliche Auskünfte kann jedoch nur das Studentenwerk Hannover erteilen. Für die Ottersberger StudentInnen gilt: Zusätzlich zur BAföG - Zuverdienstgrenze darf ein monatlicher Betrag von z. Zt. € 205,00 hinzuverdient werden, ohne dass es auf Ihr BAföG angerechnet wird. Ein formloser Antrag auf Gewährung dieses Härtefreibetrages (nach § 23 Abs. 5 BAföG) muss bis spätestens 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt werden.

1.2. Jobben
Oft reicht entweder das BAföG alleine nicht aus oder es wir keine Förderung gewährt. Wer keinen ausreichenden Zuschuss vom Elternhaus erhält, wird sich Geld dazu verdienen wollen oder müssen. Die Hochschule selbst vergibt bezahlte Jobs an Studierende. Hauptsächlich sind dies Aufgaben im Bereich der Gebäudeerhaltung ( Putzen etc.), in der Bibliothek, in der Caféte, im Praktikums - Informations - Zentrum (PIZ), für unser Studium Generale und für das Aktstehen. Außerhalb der HKS werden die üblichen studentischen Jobs in der Gastronomie, im Einzelhandel und in der Unterhaltungsbranche (z.B. Kino) vergeben. Je nach Vorqualifikation kommen natürlich auch andere Tätigkeiten in Frage. Die Präsenzzeiten an der HKS sind wegen des künstlerischen Arbeitens im Atelier bzw. im Studio relativ hoch. Während der vorlesungsfreien Zeit (12 Wochen pro Jahr) werden Sie zeitweise mit schriftlichen Prüfungsarbeiten wie Hausarbeiten oder Praktika / Projektarbeiten beschäftigt sein.

1.3. Studienhilfsfonds
Ab dem 3. Semester können Sie Unterstützung über den Studienhilfsfonds der Hochschule für Künste im Sozialen, Ottersberg beantragen. Dieser Fonds wird aus Spendengeldern gespeist, die ausschließlich Ottersberger Studierenden zugutekommen. Der Studienhilfsfonds wird in studentischer Initiative (AStA) verwaltet. Über die Anträge entscheidet ein studentisches Gremium. Sofern Ihr Antrag bewilligt wird (ein Härtefall muss vorliegen), werden für einen bestimmten Zeitraum die monatlichen Studiengebühren übernommen. Die ausgezahlten Gelder werden dann von Ihnen nach Ende des Studiums auf der Grundlage eines Vertrages in Raten zinslos zurückgezahlt. Kontakt: aktien.shf@hks-ottersberg.de oder über den AStA der HKS unter asta@studi.hks-ottersberg.de.

1.4. Stipendien
Einige unserer Studierenden erhalten Stipendien. Stipendien werden von unterschiedlichen Organisationen, meist private oder öffentliche Einrichtungen, vergeben und müssen i.d.R. nicht zurückgezahlt werden. Die Stiftungen haben unterschiedliche Vergabekriterien. Ein Stipendium beantragen Sie zumeist direkt bei der entsprechenden Organisation oder Sie werden über Vertrauenspersonen der jeweiligen Stiftung vorgeschlagen (Fristen beachten!)
Üblich ist ein persönliches Auswahlgespräch. Für das Studi um an unserer HKS kommen überwiegend folgende Einrichtungen in Frage:

Heinrich - Böll - Stiftung e.V.
Schumannstraße 8
10117 Berlin
Tel. 030/285 34 - 0
www.boell.de

Hans - Böckler - Stiftung
Georg-Glock-Straße 18
40474 Düsseldorf
Tel. 0211/7778 - 0
www.boeckler.de

Hanns - Seidel - Stiftung e.V.
Lazarettstr. 33
80636 München
Tel. 089/1258 0
www.hss.de

Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Karl-Marx-Straße 2
14482 Potsdam
Tel. 0331/7019 - 0
www.fnst.org

Ev. Studienwerk e.V. Villigst
Iserlohner Str. 25
58239 Schwerte
Tel. 02304/755 - 196
www.evstudienwerk.de

Friedrich - Ebert - Stiftung
Godesberger Allee 149
53175 Bonn
Tel. 0228/883 - 0
www.fes.de

Konrad - Adenauer - Stiftung e.V.
Rathausallee 12
53757 Sankt Augustin
Tel. 02241/246 - 0
www.kas.de

Cusanuswerk e.V.
Bischöfliche Studienförderung
Baumschulallee 5
53115 Bonn
Tel. 0228/983 84 - 0
www.cusanuswerk.de​

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Tel. 0228/882 - 491
www.daad.de

Studienstiftung des deutschen Volkes e.V.
Ahrstr. 41, 53175 Bonn
Tel. 0228/82096 - 0
www.studienstiftung.de

Rosa - Luxemburg - Stiftung e.V.
Straße der Pariser Kommune 8A
10243 Berlin
Telefon: +49-(0)30-44310-0
www.rosalux.de

Stiftung der Deutschen Wirtschaft
Breite Str. 29
10178 Berlin
www.sdw.org

Die Arbeitsgemeinschaft der Begabtenförderungswerke ist im Internet unter www.begabtenfoerderung.de zu erreichen. Informationen zu Förderbedingungen und zur Antragstellung der einzelnen Organisationen erhalten Sie über die jeweilige Internetadresse, dort finden Sie i.d.R. auch eine/n zuständige/n Ansprechpartner/in. Grundsätzliche Fragen und Informationen beantwortet auch Frau Weidemann, Tel. 04205 - 39 49 36.

Eine Antragstellung ist zwar aufwendig, wir möchten Sie aber ausdrücklich dazu ermutigen!
Es ist immerhin eine äußerst attraktive Möglichkeit der Förderung, da die Gelder nicht zurückgezahlt werden müssen.

1.5. KfW - Studienkredit
Seit Mai 2006 können Vollzeitstudierende einen Studienkredit beispielsweise über die KfW -Förderbank beantragen. Voraussetzung für den Studienkredit ist ein Höchstalter bei Finanzierungsbeginn von 30 Jahren. Der Kredit wird nur für ein Erststudium gewährt. Die monatlichen Darlehensbeträge belaufen sich von 100,00 € bis maximal 650,00 €. Die Laufzeit beträgt maximal 14 Semester. Der Kredit ist nach Ende des Studiums und nach einer bestimmten Karenzzeit in Raten bis max. 25 Jahre nach Auszahlungsbeginn verzinslich (analog der Zinsen eines BAföG - Darlehens) zurück zuzahlen.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Verwaltung (lassen Sie sich bitte dort unbedingt vor der Antragstellung eine ‚Studienhalbjahresbescheinigung' geben) und unter:
www.kfw.de. Mit Stichwort: „Studien";

Andere Bankinstitute bieten ebenfalls Kredite für Studierende an. Das Deutsche Studentenwerk hat über die maßgeblichen Angebote eine Übersicht erstellt. Sie können den Vergleich unter www.studentenwerke.de herunterladen. Bevor Sie einen Studienkredit aufnehmen, sollten Sie unbedingt die übrigen Förderungsmöglichkeiten wie BAföG, Stipendium, Hinzuverdienst etc. ausschöpfen.

1.6. Bildungskredit
Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Altersbeschränkung, max. 36 Jahre), zum Ende ihres Studiums hin, könnte für Sie der sogen. ‚Bildungskredit' in Frage kommen (im Internet unter: www.bildungskredit.de oder www.kfw.de mit Stichwort: „Studien" ). Der Kredit ist begrenzt auf maximal 2 Jahre und muss verzinslich (die Zinsen entsprechen denen des BAföG - Bankkredites nach Ende der Höchstförderungsdauer) einige Jahre nach Beginn der Auszahlungen in niedrigen Raten zurückgezahlt werden. Die Antragsformulare und weitere Infos finden Sie im Internet.

2. Wohnen
Zunächst einmal sind Sie bei Ihrer Zimmersuche nicht auf Ottersberg beschränkt. Und Sie müssen Ihr Budget auch nicht mit hohen Kosten für ein Auto belasten. Sie erhalten automatisch mit den Studienpapieren ein sog. ‚VBN - Ticket' (VBN = Verkehrsverbund Bremen – Niedersachsen). Sie können so mit allen dem VBN - Verbund angeschlossenen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Bahnen und Busse in Bremen, mit der Regionalbahn, dem Regionalexpress und dem Stadtexpress) landesweit innerhalb Niedersachsens reisen. Dies schließt z.B. selbstverständlich die Verbindung Bremen Ottersberg mit ein.
Bremen liegt ca. 25 km von Ottersberg entfernt und hat im Bundesvergleich einen recht niedrigen Mietpreisspiegel. Die Zugfahrt von Bremen bis Ottersberg dauert nur 17 Minuten.
Viele unserer Studierenden wohnen und leben in Bremen.
Wohngeld steht Studierenden i.d.R. nicht zu. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. unter bestimmten Voraussetzungen für diejenigen, die kein BAföG beziehen und für Studierende mit Kind/ern (Wohngeld antlg. für die Kinder). Unter www.studentenwerk-hannover.de können Sie sich über Details zum Wohngeldanspruch informieren.

3. HARTZ - IV - Gesetz (ALG 2)
Unterstützung durch Arbeitslosengeld haben wir absichtlich nicht als Finanzierungsmöglichkeit aufgenommen. Als Student*in haben Sie selber gesetzlich erst einmal keinen Anspruch auf ALG. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. im Abschlusssemester, wenn die Förderungshöchstdauer nach BAföG überzogen wurde) ist es Studierenden auch schon gelungen, über das ALG 2 für eine begrenzte Zeit Unterstützung zu bekommen. Dies sind jedoch nur wenige Einzelfälle, die auch nicht dokumentiert sind.

4. Studieren mit Kindern
Dass bei einem Studium mit Kind bzw. mit Kindern Hürden zu überwinden sein werden, können Sie sich sicherlich vorstellen. Trotz der Einschränkungen gibt es erstaunlich viele studierende Mütter bzw. Väter an unserer HKS. Die Kinder können in Ottersberg und Umgebung durch verschiedene Kindertageseinrichtungen betreut werden. U.a. gibt es auch einen Waldorfkindergarten.
In Stuckenborstel, einem Ort ca. 2 km von der HKS entfernt, existiert seit 1998
die staatl. anerkannte Eltern - Initiative ‚Kinderladen - Mühlenzwerge e.V.' (Tel. 04264/370025,
 - http://muehlenzwerge-stuckenborstel.de/ ). Die Initiative kümmert sich um die Betreuung von 1 – 3 jährigen Kindern, so dass es für Mütter und Väter, alleinerziehend oder nicht, möglich ist, sich vormittags dem Studium zu widmen. Außerdem können Kinder in der Kindertagesstätte der ev. - luth . Christophorus-Kirchengemeinde in Ottersberg (Tel. 04205/1555 - https://www.kirche-ottersberg.de/gebaeude/kiga) betreut werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Kind / für Ihre Kinder Beihilfen (ALG - 2) und Wohngeld beantragen. Sie selber haben – wie auch schon unter dem Punkt HARTZ - IV - Gesetz beschrieben, keinen Anspruch.

Je nach Ihrem Wohnort nehmen die Jobcenter der Landkreise Verden oder Rotenburg, für Bremen die Jobcenter - Beratungsstellen, Ihren Antrag auf. Übrigens: Sollten Sie als Ottersberger Studentin ein Kind bekommen, so können Sie auf Antrag vom Studium beurlaubt werden. Der Student*innen - Status bleibt Ihnen währenddessen erhalten. Da für diese Zeit allerdings kein Anspruch auf BAföG – Zahlung besteht, können Sie nach dem HARTZ - IV - Gesetz Arbeitslosengeld 2 beantragen. Der individuelle Anspruch muss natürlich vorliegen und wird von dem zuständigen Amt auch geprüft. Die Rechtsprechung ist jedoch noch nicht ganz klar. Sie können sich hierzu unter www.studentenwerk-hannover.de informieren.

Unsere BAföG - Beratung beim AStA berät Sie ebenfalls gerne.

5. Vergünstigungen für Studierende

5.1. Sozialtarif Telekom
Studierende, die BAföG beziehen, haben Anspruch auf Ermäßigung der monatlichen Telefon Grundgebühr. Der Antrag kann formlos unter Vorlage des letzten BAföG - Bescheides des Studierenden - bei der Telekom gestellt werden.

5.2. Befreiung von den Rundfunkgebühren
Eine Befreiung erhalten diejenigen, die eine beglaubigte Kopie eines aktuellen Leistungsbescheid über BAföG - Zahlungen (nicht bei den Eltern wohnend) oder über andere soziale Leistungen dem Antragsformular beifügen können.
https://www.rundfunkbeitrag.de/
Das Antragsformular sollte auch bei Ihrem zuständigen Bürgeramt ausliegen.

5.3. Kontogebühren Banken
Einige Banken und Sparkassen bieten Studierenden eine kostenlose Kontoführung und/oder andere Vergünstigungen an. Sie sollten Angebote verschiedener Institute vergleichen.

5.4. Steuerliche Absetzbarkeit von Studiengebühren
(Stand Januar 2021)

Studiengebühren sind unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd zu berücksichtigen. Bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an die Finanzverwaltung.

Werbungskosten nach § 9 Absatz 6 Satz 2 – 5 EStG

1) Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine Berufsausbildung oder für sein Studium sind nur dann Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen hat oder wenn die Berufsausbildung oder das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet.

2) Eine Berufsausbildung als Erstausbildung nach Satz 1 liegt vor, wenn eine geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit einer Abschlussprüfung durchgeführt wird.

3) Eine geordnete Ausbildung liegt vor, wenn sie auf der Grundlage von Rechts - oder Verwaltungsvorschriften oder internen Vorschriften eines Bildungsträgers durchgeführt wird.

4) Ist eine Abschlussprüfung nach dem Ausbildungsplan nicht vorgesehen, gilt die Ausbildung mit der tatsächlichen planmäßigen Beendigung als abgeschlossen.

5) Eine Berufsausbildung als Erstausbildung hat auch abgeschlossen, wer die Abschlussprüfung einer durch Rechts - oder Verwaltungsvorschriften geregelten Berufsausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bestanden hat, ohne dass er zuvor die entsprechende Berufsausbildung durchlaufen hat.

Anmerkung:
Die logische Folge davon ist: Wer vor dem Studium eine mindestens 12 monatige Vollzeitausbildung mit einer Abschlussprüfung absolviert hat, kann die Aufwendungen des anschließenden Studiums an der HKS Ottersberg als Werbungskosten geltend machen. Da man als Studierende*r meistens keine Einkommensteuern zu zahlen hat, können die Kosten des Studiums in einem Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags für jedes Jahr geltend gemacht werden. Nach Abschluss des Studiums können diese Verluste mit späteren Einkünften verrechnet werden. Das kann zu nicht unerheblichen Steuererstattungen führen.

Aufgrund der Komplexität des Themas können an dieser Stelle nur allgemeine Hinweise
gegeben werden, die eine detaillierte steuerliche Beratung nicht ersetzen können.

Ansprechpartner/in
Berit Schumann
T 04205-3949-33
E-Mail

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Vorlesungszeit: 16.09.2024 - 31.01.2025
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Vorlesungsfrei: 01.02.2024 - 28.02.2025
 
2025 Sommersemester
01.03.2025 - 31.08.2025
Vorlesungszeit: 03.03.2025 - 04.07.2025
Vorlesungsfrei: 05.07.2025 - 14.09.2025
 
2025/26 Wintersemster
01.09.2025 - 28.02.2026
Vorlesungszeit: 15.09.2025 - 06.02.2026
Weihnachtsferien: 22.12.2025 - 
03.01.2026
Vorlesungsfrei: 07.02.2026 - 08.03.2026
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Mo. - Do. 09:00 - 13:00 Uhr

Studentische Studienberatung
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studienberatung@hks-ottersberg.de 

Mi. 14:00 - 15:30 Uhr

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