Unterschieden wird in
Oft ist eine eindeutige Zuordnung nicht möglich und die Übergänge zwischen oben genannter latenter und akuter Suizidalität sind fließend. Umso akuter die Suizidalität einzuschätzen ist, umso dringlicher und wichtiger werden die Hilfen.
Anmerkung: 80% der angekündigten Suizide werden über kurz oder lang ausgeführt.
Als Alarmsignale latenter und akuter Suizidalität einer Person müssen folgende Aussagen und Handlungen gewertet werden:
Menschen, die unter Suizidgedanken leiden oder Suizidpläne haben, fühlen sich in der Regel entlastet, wenn sie auf diese angesprochen werden. Sollten Sie also das Gefühl haben, dass Suizidgedanken bei einer Person vorliegen, fragen Sie:
„Haben Sie schon daran gedacht, sich das Leben zu nehmen?"
„Denken Sie bewusst daran oder drängen sich derartige Gedanken auf, wenn Sie es nicht wollen?"
„Gibt es bereits Überlegungen, wie Sie es tun würden?"
„Haben Sie schon mit jemanden über Ihre Absichten gesprochen?"
Es gibt keinen sicheren Weg im Umgang mit Menschen, die sich das Leben nehmen wollen und dies ankündigen, sie davon abhalten zu können. Überprüfen Sie in diesem Zusammenhang Ihre eigenen Handlungskräfte und machen Sie sich klar, dass Sie nicht über die angemessenen psychologischen bzw. medizinischen Erfahrungen und Kenntnisse verfügen. Eine Person vor dem Suizid bewahren zu wollen, ist ein Hilfeangebot, das auf Ihrer Aufmerksamkeit und Ihrem Mitgefühl beruht. Sie tragen jedoch keineswegs die Verantwortung für die Situation oder deren Entwicklung.
Als Grundsatz gilt also: Handeln Sie in Ihrer Hilfestellung gemäß Ihrer Kräfte, Ihrer Möglichkeiten und Fähigkeiten. Bewerten Sie im Gespräch mit der betreffenden Person nicht deren Beweggründe. Sollte es möglich sein, holen Sie das Einverständnis der betroffenen Person ein, Kontakt zu externen Hilfestellungen herzustellen.
Wenn Ihre Hilfe nicht zu gelingen scheint, ziehen Sie eine entsprechende Ansprechperson bzw. Hilfeangebote hinzu. Seitens der Hochschule sind es der/die Vertrauensdozent*in und die Fachklassenlehrenden.
Versuchen Sie, die Person bei dem Vorhandensein von Suizidgedanken dazu zu motivieren, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Der Verdacht auf Suizidgefährdung stellt Handlungsbedarf dar, jedoch keine akute Gefährdung. Empfohlene Hilfestellung:
Vermitteln Sie Hilfeangebote, wie z.B. die Psychosoziale Beratungsstelle für Studierende (PBS), Telefonseelsorge, Vereine.
Unter Umständen kann es sinnvoll sein, gemeinsam mit der betroffenen Person den Kontakt zur fachärztlichen Abklärung herzustellen.
Akute Gefährdung ist der Notfall.
Empfohlene Hilfestellung:
Bei akuter Suizidalität alarmieren Sie mit Zustimmung der betroffenen Person den psychiatrischen Notdienst bzw. den Rettungsdienst (112) oder die Polizei (110).
Sollte die betroffene Person konkrete Suizidabsichten und -pläne angeben oder sich nicht davon distanzieren (davon Abstand nehmen) können, aber gleichzeitig alle Hilfsangebote ablehnen oder auch weglaufen, werden Sie Ihr Handeln abwägen müssen.
Sollten Sie z. B. aufgrund der Konkretheit oder einer möglicherweise genannten Kurzfristigkeit der Suizidabsicht zu dem Schluss kommen, dass eine akute Gefährdung besteht – so müssen Sie unter Umständen auch Maßnahmen ergreifen, die mit dem Bruch des Vertrauens einhergehen bzw. sich so anfühlen (also in dem Fall, dass die sich Ihnen anvertrauende Person nicht einverstanden mit einem Hilferuf ist).
Wenn Sie aufgrund Ihrer Einschätzung und entgegen Ihrer möglicherweise einhergehenden Zweifel sich für einen Hilferuf entscheiden:
Rufen Sie den Rettungsdienst (112) oder die Polizei (110) an und teilen dort auch mit, wenn die suizidale Person weggelaufen ist.
Sollte die Situation eskalieren, kann es unvermeidlich sein, die Polizei zu rufen (110).
Bitte wenden Sie sich im Notfall oder im Zweifel ohne zu zögern und zu jeder Zeit telefonisch an den Vertrauensdozenten, der sich nach Rücksprache mit Ihnen und Einschätzung der Situation mit der Polizei in Verbindung setzt.
Zur Frage, wie Sie sich selbst unterstützen können, wenn Sie vom Suizid einer Person aus dem Hochschulkontext erfahren, von Mitstudierenden, Personen im weiteren Umfeld und zur Frage, ob und wie Sie Mitstudierende und Freunde ins Vertrauen ziehen können oder sollten und auf welche Weise, wie weitgehend – möchte wir diese Empfehlungen geben:
Aus Gründen des Selbstschutzes, des Schutzes von Mitstudierenden, des Persönlichkeitsrechts der verstorbenen Person und der Angehörigen wenden Sie sich bitte zunächst an dritte Ansprechpartner*innen:
Ihrerseits besteht kein Handlungsbedarf jenseits Ihrer Sorge um sich selbst.
Die Kommunikation über einen Suizid im Hochschulkontext geschieht durch die Hochschulleitung.
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Bei Gruppen und Klassen bitten wir um Voranmeldung.
Mo. - Do. 09:00 - 13:00 Uhr
Studentische Studienberatung
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17. Dezember 19-20 Uhr
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